Zusammenarbeit mit öffentlichen Stellen

Eine gute Zusammenarbeit mit den Versorgern ist zur Erhaltung und Sicherung der Qualität überaus wichtig. Die Bereitschaft, in regelmässigen Zeitabständen (in der Regel 2 - 3 Mal jährlich) an den Standortbestimmungen teilzunehmen wird vorausgesetzt.

Das Ziel

Wichtige Entscheidungen müssen in Zusammenarbeit mit den einweisenden Stellen und den Eltern resp. Elternteilen herbeigeführt und begleitet werden. Die Entscheidungen müssen immer zum Wohl des Kindes getroffen werden. Gute Absprachen und eine gemeinsame Zielorientierung sind hierfür notwendig. Idealvorstellungen lassen sich zumeist nicht realisieren, darum müssen die Ziele realistisch, erreichbar und überprüfbar sein.

Die Start- und Kernphase

Der Aufenthalt muss gemeinsam geplant und angegangen werden. Während der Kernphase werden laufend Standortbestimmungen vorgenommen. Manchmal muss das Ziel neu definiert werden können im Sinne einer "Kurskorrektur". Eine transparente und kooperative Zusammenarbeit ist daher sehr wichtig.

Die Austrittsphase

Der Verlauf des Aufenthaltes sowie der Entwicklungsstand des Kindes wird gemeinsam mit den Versorgern, Eltern resp. Elternteilen und anderen beteiligten Bezugspersonen ausgewertet. Mit dem Ziel die gesunde Weiterentwicklung des Kindes zu gewährleisten, werden für den Austritt mögliche Lösungen diskutiert und festgelegt. Die Zukunft des Kindes muss gesichert sein.