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| Aufnahme |
Kriseninterventionsgruppe |
Wohngruppen |
Begleitetes Wohnen |
| Anfrage: |
Mündliche Beratung über Angebote und Anmeldevorgang |
Mündliche Beratung über Angebote und Anmeldevorgang |
Mündliche Beratung über Angebote und Anmeldevorgang |
| Auftraggeberin: |
Öffentliche Amtsstelle |
Öffentliche Amtsstelle |
Öffentliche Amtsstelle |
| Anmeldevorgang: |
Tel. Anfrage durch die einweisende Instanz |
Tel. Anfrage durch die einweisende Instanz |
Tel. Anfrage durch die einweisende Instanz |
| Voraussetzungen: |
Das Wohl des Kindes ist akut gefährdet. |
Nach erfolgter psychosozialer Diagnose ist die Platzierung notwendig. |
Selbständigkeit für die Haushaltführung und Kinderbetreuung. Keine Alkohol- oder Drogenabhängigkeit. |
| Bedingungen: |
Kostengutsprache der einweisenden Behörde |
Kostengutsprache der einweisenden Behörde |
Kostengutsprache der einweisenden Behörde |
| Aufnahmeverfahren: |
Die Aufnahme ist jederzeit möglich. Das Kind kommt in Begleitung der zuständigen Behörde. Das Aufnahmeformular wird beim Eintritt ausgefüllt. |
Nach dem Aufnahmegespräch und Erhalt des Aufnahmeformulares wird das Kind zum vereinbarten Zeitpunkt aufgenommen. |
Nach Erstkontakt und ausführlichem Gespräch wird ein Vertrag abgeschlossen und der Einzugstermin vereinbart. |
| Ziel des Aufenthalts: |
Schutz für das Kind, Abklärung und Empfehlung, Planung der langfristigen Zukunftsperspektiven für das Kind |
Schutz für das Kind, Abklärung und Empfehlung, Planung der langfristigen Zukunftsperspektiven für das Kind |
Erholung und Schutz für Mutter und Kind, Neuorientierung und Selbständigkeit der Mutter |
| Dauer des Aufenthalts: |
Von mehreren Tagen bis ca. 3 Monate, in Ausnahmefällen länger |
Ab 6 Monaten bis ca. 2 Jahre, längstens bis zum Schuleintritt, in Ausnahmefällen länger |
Die Mutter und das Kind leben für einige Monate und längstens für ein Jahr im Haus. |
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