Ablauf der Aufnahmeverfahren

 
Aufnahme Kriseninterventionsgruppe Wohngruppen Begleitetes Wohnen
Anfrage: Mündliche Beratung über Angebote und Anmeldevorgang Mündliche Beratung über Angebote und Anmeldevorgang Mündliche Beratung über Angebote und Anmeldevorgang
Auftraggeberin: Öffentliche Amtsstelle Öffentliche Amtsstelle Öffentliche Amtsstelle
Anmeldevorgang: Tel. Anfrage durch die einweisende Instanz Tel. Anfrage durch die einweisende Instanz Tel. Anfrage durch die einweisende Instanz
Voraussetzungen: Das Wohl des Kindes ist akut gefährdet. Nach erfolgter psychosozialer Diagnose ist die Platzierung notwendig. Selbständigkeit für die Haushaltführung und Kinderbetreuung. Keine Alkohol- oder Drogenabhängigkeit.
Bedingungen: Kostengutsprache der einweisenden Behörde Kostengutsprache der einweisenden Behörde Kostengutsprache der einweisenden Behörde
Aufnahmeverfahren: Die Aufnahme ist jederzeit möglich. Das Kind kommt in Begleitung der zuständigen Behörde. Das Aufnahmeformular wird beim Eintritt ausgefüllt. Nach dem Aufnahmegespräch und Erhalt des Aufnahmeformulares wird das Kind zum vereinbarten Zeitpunkt aufgenommen. Nach Erstkontakt und ausführlichem Gespräch wird ein Vertrag abgeschlossen und der Einzugstermin vereinbart.
Ziel des Aufenthalts: Schutz für das Kind, Abklärung und Empfehlung, Planung der langfristigen Zukunftsperspektiven für das Kind Schutz für das Kind, Abklärung und Empfehlung, Planung der langfristigen Zukunftsperspektiven für das Kind Erholung und Schutz für Mutter und Kind, Neuorientierung und Selbständigkeit der Mutter
Dauer des Aufenthalts: Von mehreren Tagen bis ca. 3 Monate, in Ausnahmefällen länger Ab 6 Monaten bis ca. 2 Jahre, längstens bis zum Schuleintritt, in Ausnahmefällen länger Die Mutter und das Kind leben für einige Monate und längstens für ein Jahr im Haus.