Ablauf der Aufnahmeverfahren im Kinderheim

Aufnahme

Kriseninterventionsgruppe

Wohngruppen

Anfrage

Mündliche Beratung über Angebote und Anmeldevorgang

Mündliche Beratung über Angebote und Anmeldevorgang

Auftraggeberin

Öffentliche Amtsstelle

Öffentliche Amtsstelle

Anmeldevorgang

Telefonische Anfrage durch die einweisende Stelle

Telefonische Anfrage durch die einweisende Stelle

Voraussetzungen

Das Wohl des Kindes ist akut gefährdet

Das Wohl des Kindes ist, trotz ambulanter Massnahmen, längerfristig gefährdet

Bedingungen

Kostengutsprache der einweisenden Behörde

Kostengutsprache der einweisenden Behörde

Aufnahmeverfahren

Die Aufnahme ist jederzeit möglich.
Der Platzierungsvertrag wird beim Eintritt ausgefüllt

Der Platzierungsvertrag wird abgeschlossen sowie ein Eintrittsgespräch und Zeitpunkt der Aufnahme vereinbart

 

Aufnahmeverfahren Begleitetes Wohnen für Mutter und Kind


Es ist uns ein Anliegen, dass die Frau eine für sie geeignete Institution findet. Durch unser Aufnahmeverfahren hat sie ohne Folgekosten die Möglichkeit, sich nach jedem Schritt zu überlegen, ob sie das Verfahren weiterführen will oder nicht.

Die Frau kann sich direkt bei uns telefonisch über unser Angebot informieren. Eine andere Möglichkeit ist, dass sie durch eine einweisende Stelle wie Kinder- und Jugendhilfezentrum, Sozialdienst, Amtsvormundschaft, KESB oder eine andere Institution an uns verwiesen wird.

Danach hat die Frau die Möglichkeit, unser Angebot zu besichtigen und ein erstes unverbindliches Gespräch mit einer Teamfrau des MuKi zu führen. Können sich die Frau, die einweisende Stelle und die Teamfrau einen Aufenthalt im MuKi vorstellen, findet ein verbindliches Aufnahmegespräch mit der Frau, der einweisenden Stelle, der Heimleitung und der jeweils anderen Teamfrau statt. In diesem Gespräch wird der Auftrag geklärt und die Ziele des Aufenthaltes der Frau mit ihren Kindern definiert.

Wenn sich nach einer weiteren Bedenkzeit alle Beteiligten einen Aufenthalt der Frau mit ihren Kindern im Monikaheim vorstellen können, wird der Eintrittstag festgelegt.

Es ist wichtig, dass die Frau über unser Konzept und die Bedingungen informiert ist und sich damit einverstanden erklärt. Die Kostengutsprache für den Aufenthalt der Frau mit ihren Kindern und die Mietkaution muss dem MuKi beim Eintritt vorliegen. Ebenfalls muss die Kostengutsprache für eine ÜbersetzerIn, falls dies nötig sein sollte, vorliegen.

Zielgruppe

Das MuKi richtet sich an schwangere Frauen und Mütter mit ein oder zwei Kindern von 0-7 Jahren, die sich, unabhängig von ihrer nationalen, religiösen und sozialen Herkunft in einer Notsituation befinden. Mögliche Indikationen sind Schwangerschaft, Trennung, Scheidung, häusliche Gewalt verbunden mit persönlichen Schwierigkeiten, finanzieller Not, Arbeitslosigkeit, Verlust der Wohnung und Überforderung mit dem Muttersein.
Die Betreuung ihrer Kinder und die Haushaltsführung muss die Frau weitgehend selbständig übernehmen können.

Aufnahmekriterien

Für eine Aufnahme in unser Angebot sind folgende Kriterien zu erfüllen:

  • Die Frau will ihre persönliche Situation überdenken und ist bereit, die Unterstützung von den Fachfrauen des
    MuKi-Teams anzunehmen.
  • Die einweisende Stelle bleibt Fall führend.
  • Die Finanzierung ist gesichert. Die Kostengutsprache für den Aufenthalt von Mutter und Kind und die Mietkaution
    liegen vor.
  • Die Frau bringt minimale Kenntnisse der Deutschen Sprache für die Kommunikation mit den Fachfrauen mit und
    sie ist bereit, bei Bedarf punktuell mit einer ÜbersetzerIn zusammen zu arbeiten.
  • Der Lebensmittelpunkt während des Aufenthaltes ist die Wohnung im Begleiteten Wohnen für Mutter und Kind im
    Monikaheim.
  • Die Frau muss ihren Lebensalltag mit ihren Kindern weitgehend selber gestalten können.
  • Die Frau ist bereit, sich an die Regelungen des Monikaheimes zu halten.

Keine Aufnahme finden bei uns Frauen, die:

  • eine schwere Suchtproblematik aufweisen
  • unter einer akuten psychischen Störung leiden
  • akut suizidgefährdet sind
  • selbst oder deren Kinder körperlich stark beeinträchtigt sind
  • 100% arbeitstätig sind
  • eine 24 stündige Betreuung benötigen

Im MuKi finden keine Notfallaufnahmen statt.

Aufenthaltsdauer und Kündigungsfrist

Die Aufenthaltsdauer im MuKi dauert in der Regel mindestens drei, längstens zwölf Monate. Der erste Monat des Aufenthaltes gilt als Probemonat. Die Kündigungsfrist beträgt während dieser Zeit sieben Tage. Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 30 Tage.

Wenn die Frau ihren Aufenthalt ungeplant abbricht, bespricht sich die Bezugsperson und Heimleitung mit der einweisenden Behörde über das weitere Vorgehen.

Wenn die Frau das Kindswohl gefährdet oder massiv gegen die Hausordnung verstösst, kann die Heimleitung eine fristlose Kündigung aussprechen. Auch dieses Vorgehen wird mit der einweisenden Stelle besprochen.