Neuorientierung und Wiedererlangen der Selbständigkeit
Begleitetes Wohnen für Mutter und Kind
In die vier Wohneinheiten können Mütter mit 1 bis 2 Kindern, die sich in einer Notlage oder Krise befinden, aufgenommen werden. Die im Hause lebenden Frauen können für mindestens 3 Monate bis maximal ein Jahr im Monikaheim leben. Im Begleiteten Wohnen bestehen in der Regel keine Massnahmen für die Kinder. Das Sorgerecht für das Kind ist bei der Mutter. Der Aufenthalt dient dazu, Mutter und Kind Erholung, Schutz und Wohnraum zu bieten, um sich neu zu orientieren. Den Frauen stehen zwei Fachfrauen für die Beratung und die Suche nach geeigneten Lösungen ihrer Probleme zur Seite.
Das Begleitete Wohnen ist kein „Frauenhaus“ und bietet keine Notunterkünfte an.
In der Hub 34